Entgelte Netzzugang – Stadtwerke Schwetzingen

Entgelte Netzzugang

Preise für die Netznutzung:

Die Stadtwerke Schwetzingen GmbH § Co. KG sind gemäß den Vorgaben der Anzeizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenzen und die daraus resultierenden Netzentgelte anzupassen. Die gültigen Entgelte sind nachfolgend aufgeführt.

Im Fall, dass gegen die seitens der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg genehmigten Entgelte, im Rahmen von behördlichen oder gerichtlichen Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden bzw. wenn derartige Verfahren bereits anhängig sind, ist für Netznutzer abschließend das rechts- bzw. bestandskräftige Entgelt maßgeblich. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung auf der

Grundlage des genehmigten, ggf. vorläufigen Entgeltes. Dies kann dazu führen, dass Entgelte für vorangegangene Zeiträume – ggf. nach Beendigung des Vertrages oder der Netznutzung für die jeweilige Entnahmestelle – nachgefordert oder zurückgezahlt werden müssen. Rück- oder Nachzahlungen werden jeweils mit dem für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst.

Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.


Netzentgeltrechner 2024:

Netzentgeltrechner 2024

Netzentgelte 2024:

Netzentgelte SWS mit Kostenwälzung vorgelatertes Netz 2024


Netzentgelte 2023:

Netzentgelte SWS mit Kostenwälzung vorgelagertes Netz 2023


Netzentgelte 2022:


Netzentgelte 2021:


Netzentgelte 2020:


Netzentgelte 2019:

Netzentgelte SWS mit Kostenwälzung vorgelagertes Netz 2019



Konzessionsabgabe:

KAV