Vertrieb
Festlegung des Grundversorgers Gas:
Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co.KG (SWS) als Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung ist verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten Kalenderjahre festzustellen.
Grundversorger Gas vom 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2024
Die Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co.KG hat zum 1. Juli 2021 das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Gas-Netz festgestellt und der nach Landesrecht zuständigen Behörde angezeigt.
Grundversorger Gas für die Kalenderjahre 2022 bis einschließlich 2024 ist:
Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co.KG
Scheffelstraße 16
68723 Schwetzingen
Telefon (06202) 60507 0
Telefax (06202) 60507 50
E-Mail info@sw-schwetzingen.de
Internet www.sw-schwetzingen.de
Bedingungen Grundversorgung:
Zum 08.11.2006 ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Kraft getreten und gelten entsprechend.
Weiterhin gelten die ergänzenden Bestimmungen für die Erdgasversorgung in Niederdruck und die Allgemeinen Erdgastarife der Stadtwerke Schwetzingen als Allgemeine Preise für die Erdgasversorgung in Niederdruck.
Bedingungen Ersatzversorgung:
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn Energie bezogen wird, ohne dass diesem Bezug ein Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Ansprechpartner:
Ansprechpartner „Vertrieb“:
Titel: Dipl.-Betriebsw. (FH)
Patrick Körner
Straße: Scheffelstraße 16
Ort: 68723 Schwetzingen
Tel.: 06202 60507 0
Fax: 06202 60507 50