Preise für die Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Gas für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) – Stadtwerke Schwetzingen

Preise für die Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Gas für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

Das Energiewirtschasgesetz (EnWG) ist am 13.07.2005 in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist es, eine möglichst sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten. Daneben ist das Ziel auch, einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sicherzustellen. Das EnWG regelt nach § 38 EnWG die Ersatzversorgung.

Als Grund- und Ersatzversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG beliefern wir zusätzlich Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unserer unten aufgeführten Preistabelle.

Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Erdgas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen. Andernfalls kommt zwischen Ihnen und der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG ein Erdgasliefervertrag (Ersatzfolgeversorgung) durch schlüssiges Verhalten zustande.

Für Fragen rund um das Thema Energieversorung und zu unseren Produkten stehen Ihnen unsere Kundendienstmitarbeiter gerne zur Verfügung. Für ein individuelles Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei uns im Haus.

Gültig ab 01.11.2023 von 01.10.2023 bis 31.10.2023
Preis Netto ohne
Erdgassteuer
Netto inkl.
Erdgassteuer
Brutto Netto ohne
Erdgassteuer
Netto inkl.
Erdgassteuer
Brutto
1. Verbrauchspreis **
(Cent/kWh)
21,25 21,80 25,94 ** 38,17 38,72 41,43 **
2. Grundpreis
(Euro/Monat)
680,00 809,20 1.350,00 1.606,50
3. Leistungspreis ***
(Euro/kW)
25,00 29,75 25,00 29,75
4. Mahnkosten/Verzugszins
(Euro/Monat)
1,50 €
5,00 %
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
1,50 €
5,00 %
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz

* Preise enthalten den reduzierten MwSt.-Satz von 19 %.
Es gilt: In der Jahresverbrauchsabrechnung wird der dann gültige MwSt.-Satz für die Abrechnung verwendet.

** Der Brutto-Verbrauchspreis ist zuzüglich Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffe handelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe in ct/kWh brutto. Der oben stehende Brutto-Verbrauchspreis pro Kilowattstunde (kWh) enthält u.a. die gesetzliche Erdgassteuer und die Netznutzungsentgelte****, die an den Netzbetreiber entrichtet werden.

*** Der Leistungspreis bemisst sich jeweils aus der im jeweiligen Kalenderjahr gemessenen höchsten Stundenmenge (Leistung).

**** Die weiteren Kostenbestandteile der Netznutzung, wie derzeit die Konzessionsabgabe sowie die Entgelte des Messstellenbetriebs und der Messung, werden ebenfalls in gleicher Höhe ohne Aufschläge weiterverrechnet. Die jeweils aktuellen Entgelte der Netznutzung, des Messstellenbetriebs und der Messung sind im Internet der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG veröffentlicht.

Die Erdgaslieferung erfolgt in Form eines gesetzlichen Schuldverhältnisses nach §38 EnWG und §3 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) durch den Grundversorger und bedarf keines gesonderten schriftlichen Vertragsabschlusses. Der Kunde wird über den Beginn der Ersatzversorgung schriftlich informiert.ung schriftlich informiert.

Die Ersatzversorgung endet gemäß §38 Abs. 2 Satz 1 EnWG mit dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde aufgrund eines anderen Liefervertrages beliefert wird, jedoch spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Die Verbrauchsdaten werden mit dem Nettopreis multipliziert und danach die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen.