Entlastung für Energiekunden: Preisbremsen Gas und Wärme – Stadtwerke Schwetzingen

Entlastung für Energiekunden:
Preisbremsen Gas und Wärme

Die Energiepreisbremsen haben zum Ziel, die Bürgerinnen und Bürger spürbar von den stark gestiegenen Kosten für Gas und Wärme zu entlasten. 

Was wurde seitens der Regierung beschlossen?

Ende November 2022 brachte die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Bundestag ein. Am 15.12.2022 beschloss der Bundestag die Regelung rund um die so genannten Energiepreisbremsen, sprich, finanzielle Entlastungen bei Strom, Gas und Fernwärme. Am 16.12.2022 stimmte auch der Bundesrat diesem Gesetzesvorhaben zu. Am 21.12.2022 erfolgte die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU, am 24.12.2022 sind das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und das Erdgas- Wärme-Preisbremsegesetz (EWPBG) in Kraft getreten.

Die Finanzierung der Entlastung erfolgt durch die Abschöpfung von Überschusserlösen der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen sowie durch finanzielle Mittel des Bundes.

Ab wann profitieren Sie von den Energiepreisbremsen?

Ab März 2023 greifen die Energiepreisbremsen, auch rückwirkend für Januar und Februar 2023. Wir als Ihr Energieversorger werden dafür sorgen, dass die Vergünstigungen bei Ihnen ankommen.


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