Die Gaspreisbremse – Stadtwerke Schwetzingen

Die Gaspreisbremse

Für wen gilt die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse gilt für Letztverbraucher mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter / Jahres-Netzentnahme bis zu 1.500.000 kWh oder Letztverbraucher nach § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2-4 EWPBG*

Ab wann gilt die Gaspreisbremse?

Die Entlastung beginnt im Januar 2023. Damit die Energieversorgungsunternehmen – und damit auch die Stadtwerke Schwetzingen – die erforderliche Zeit für die organisatorische Umsetzung haben, erfolgt die Entlastung im März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Ab März 2023 verrechnen wir die Vergünstigungen dann automatisch im Rahmen der Abschlags- oder Vorauszahlungen. Die Gaspreisbremse ist bis 31.12.2023 befristet und kann durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung gegebenenfalls bis Ende April 2024 verlängert werden.

Auf welcher Basis berechnet sich die Gaspreisbremse?

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Jahresverbrauchsprognose. Im Fall eines Wohnortwechsels orientieren wir uns bei der Berechnung am Verbrauch der Vormieter beziehungsweise der vorigen Bewohner.

Wie profitieren Sie als Verbraucher von der Gaspreisbremse?

Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs bzw. des Jahresverbrauchs aus 2021 erhalten die Letztverbraucher einen festgesetzten Preis von 12 Cent brutto pro kWh. Für die darüberliegende Menge zahlen die Letztverbraucher den regulären Tarif. Bei einer potenziellen Einsparung von 20% im Vergleich zum Vorjahresverbrauch zahlen Sie also für Ihren gesamten Verbrauch lediglich 12 Cent brutto pro kWh.

Was müssen Sie tun, um die Entlastungen der Gaspreisbremse zu erhalten?

Sie müssen nichts tun, wir kümmern uns um alles. Teilweise verrechnen auch Vermieter oder Hausverwaltungen die Einsparungen mit der Nebenkostenabrechnung.

Wie profitieren Letztverbraucher mit mehr als 1.500.000 kWh Jahres-Netzentnahme und Krankenhäuser von der Gaspreisbremse?

Ab Januar 2023 soll ein Preisdeckel den betroffenen Letztverbrauchern mit mehr als 1.500.000 kWh Jahresverbrauch sowie den Krankenhäusern dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Für 70 Prozent ihres gemessenen Jahres-Erdgasverbrauchs aus dem Jahr 2021 wird der Energiepreis für die Kilowattstunde hier auf 7 Cent netto* gedeckelt. Für den übrigen Verbrauch zahlen auch die genannten Letztverbraucher den regulären Marktpreis.

*netto = exklusive Netz- und Messentgelte sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen