Fernwärme-Förderprogramm 2021
Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 ist folgendes Förderprogramm aufgelegt:
Kostenloser Fernwärme-Netzanschluss
Bei der Umstellung von Heizungsanlagen von allen Energieträgern außer Erdgas auf Fernwärme im Fernwärme-Vorranggebiet der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG wird bei Neuanschlüssen auf den Baukostenzuschuss für das Fernwärme-Versorgungsnetz und die Fernwärme-Netzanschlusskosten verzichtet, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind / werden:
- Beauftragung bis spätestens 31.12.2021
- Fertigstellung und Inbetriebnahme des Fernwärme-Netzanschlusses sowie Aufnahme des Fernwärmebezugs bis spätestens 30.09.2022. Wird diese Frist aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten, werden die in den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV“ der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG veröffentlichten Kostensätze für den Baukostenzuschuss und die Netzanschlusskosten verrechnet.
- Vor dem Anwesen muss das Fernwärme-Versorgungssystem vorhanden und in Betrieb sein.
- Die Einführung des Fernwärme-Netzanschlusses erfolgt an der Straßenseite des Hauses. Ist die Einführung an der Hausvorderfront nicht möglich, werden Mehrlängen nach den in den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV“ der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG veröffentlichten Kostensätze verrechnet.
- Bei Einstellung der Fernwärmeversorgung vor Ende eines 5-Jahres Zeitraum, gerechnet ab Inbetriebnahme, sind die in den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV“ der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG veröffentlichten Kostensätze für den Baukostenzuschuss und die Netz-anschlusskosten den Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG innerhalb von 4 Wochen anteilig zu erstatten.
Antragsverfahren
Wir bitten die Antragsformulare mit den zur Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen bei den Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG, Scheffelstraße 16, 68723 Schwetzingen einzureichen.