Fernwärme-Förderprogramm 2025 – Stadtwerke Schwetzingen

Fernwärme-Förderprogramm 2025

Für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 ist folgendes Förderprogramm aufgelegt:

Kostenloser Fernwärme-Netzanschluss

Bei der Umstellung von Heizungsanlagen von allen Energieträgern außer Erdgas auf Fernwärme im
Fernwärme-Vorranggebiet der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG wird bei Neuanschlüssen auf den Baukostenzuschuss* für das Fernwärme-Versorgungsnetz und die Fernwärme-Netzanschlusskosten* verzichtet, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind / werden:

  1. Beauftragung bis spätestens 31.12.2025
  2. Fertigstellung und Inbetriebnahme des Fernwärme-Netzanschlusses sowie Aufnahme des Fernwärmebezugs bis spätestens 30.09.2026. Wird diese Frist aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten, werden die in den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV“ der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG veröffentlichten Kostensätze für den Baukostenzuschuss und die Netzanschlusskosten verrechnet.
  3. Vor dem Anwesen muss das Fernwärme-Versorgungssystem seit mindestens 5 Jahren vorhanden und in Betrieb sein.
  4. Die Einführung des Fernwärme-Netzanschlusses erfolgt an der Straßenseite des Hauses. Auf den
    Baukostenzuschuss und die Netzanschlusskosten wird bis Eigentumsgrenze und die ersten 5
    Leitungsmeter nach der Eigentumsgrenze verzichtet. Eigentumsgrenze ist die Grundstücksgrenze. Ist die Einführung an der Hausvorderfront nicht möglich, werden Mehrlängen nach den in den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV“ der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG veröffentlichten Kostensätze verrechnet.
  5. Bei Einstellung der Fernwärmeversorgung vor Ende eines 5-Jahres Zeitraum, gerechnet ab
    Inbetriebnahme, sind die in den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV“ der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG veröffentlichten Kostensätze für den Baukostenzuschuss und die Netzanschlusskosten den Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG innerhalb von 4 Wochen anteilig zu erstatten.

Antragsverfahren

Anträge sind formlos mit den zur Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen bei den
Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG, Scheffelstraße 16, 68723 Schwetzingen einzureichen. Weitere Informationen sind bei den Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG, Tel.: 0 62 02/60 50 7-20,
Fax: 0 62 02/60 50 7-60, E-Mail: technisches-team@sw-schwetzingen.de erhältlich.

* Auf den Baukostenzuschuss und die Netzanschlusskosten wird bis Eigentumsgrenze und maximal die ersten 5 Leitungsmeter nach der Eigentumsgrenze verzichtet. Eigentumsgrenze ist die Grundstücksgrenze.