Informationen zum Gartenwasserzähler – Stadtwerke Schwetzingen

Informationen zum Gartenwasserzähler

Welchen Vorteil hat ein Gartenwasserzähler?

Ein Gartenwasserzähler erfasst exakt die Menge an Trinkwasser, die für die Bewässerung des Gartens verbraucht wird. Für diese Verbrauchsmenge fallen keine Abwassergebühren an.

Wo und durch wen wird der Gartenwasserzähler installiert?

Der Gartenwasserzähler muss an der Leitung, die zum Gartenwasserhahn führt, installiert werden. Er sollte frostgeschützt und für die jährliche Ablesung gut zugänglich sein. Die Installation muss fachgerecht ausgeführt werden.

Wer bezahlt den Gartenwasserzähler und dessen Einbau?

Die Kosten für den Gartenwasserzähler und dessen Einbau trägt der Eigentümer.

Wie erfolgt die Registrierung des Gartenwasserzählers?

Für Gärten in Schwetzingen und Oftersheim:
Nach Einbau des Zählers melden Sie sich bitte bei den Stadtwerken Schwetzingen. Wir vereinbaren einen Vorort-Termin, der Zähler wird von uns offiziell abgenommen. Erst nach erfolgter Abnahme kann der Verbrauch bei der nächsten Abrechnung entsprechend berücksichtigt werden.

Für Gärten in Plankstadt:
Nach Einbau des Zählers melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Plankstadt. Ein zuständiger Mitarbeiter vereinbart mit Ihnen einen Vorort-Termin, der Zähler wird offiziell abgenommen. Die Gemeinde Plankstadt übermittelt die Daten dann an die Stadtwerke Schwetzingen. Erst nach erfolgter Abnahme kann der Verbrauch bei der nächsten Abrechnung entsprechend berücksichtigt werden.

Wann muss der Zähler ausgetauscht werden?

Die Eichfrist des Zählers beträgt 6 Jahre. Danach muss der Zähler gewechselt werden. Die Kosten dafür trägt der Eigentümer.

Wichtig: Nach Ablauf der 6 Jahre wird der Zähler automatisch in unserem Abrechnungssystem gelöscht. Eine weitere Berücksichtigung des Verbrauches findet nicht statt.

Sobald der Zähler ausgetauscht ist, reichen Sie bitte für den Nachweis der Zählerstände folgendes Formular zusammen mit Bildern der Zähler ein: Wechselbeleg Abwasserzähler

Lohnt sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?

Das kommt darauf an und sollte im Einzelfall überprüft werden. Da die Kosten für Zähler, Einbau und Zählerwechsel vom Eigentümer selbst zu tragen sind, könnte diese Investition – einen niedrigen Gartenwasserverbrauch vorausgesetzt – eventuell höher liegen als die „normale Abrechnung“ für Trinkwasser.

Darf über den Gartenwasserzähler ein Swimming-Pool befüllt werden?

Nein, das ist nicht gestattet. Befreit werden können nur diejenigen Abwassermengen, die ins Grundwasser zurückgeführt werden. Beim Befüllen eines Swimming-Pools werden dem Wasser üblicherweise verschiedene Mittel und Substanzen zugeführt, die eine Rückführung des Wasser ins Grundwasser ausschließen.