Abwasserabrechnung
Die Erstellung der Abwassergebührenbescheide wird von den Stadtwerke Schwetzingen im Rahmen einer sachgerechten und nachvollziehbaren Verbrauchsermittlung im Auftrag der zuständigen Gemeinde durchgeführt.
Die dafür maßgeblichen Gebührensätze werden von der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung festgelegt. Informationen zu den aktuellen Abwassergebühren sind direkt bei den zuständigen Gemeinden erhältlich.
- Für Gebührenbescheide der Stadt Schwetzingen finden Sie hier die weitergehenden Informationen zur Abwassersatzung: https://www.schwetzingen.de/startseite/verwaltung/stadtrecht+online.html
- Für Gebührenbescheide der Gemeinde Oftersheim finden Sie weitergehenden Informationen zur Abwassersatzung unter: https://www.oftersheim.de/3086062
- Für Gebührenbescheide der Gemeinde Plankstadt finden Sie weitergehenden Informationen zur Abwassersatzung unter: https://www.plankstadt.de/home/politik+und+verwaltung/ortsrecht.html
Bei Fragen zu den Abwassergebühren wenden Sie sich bitte unmittelbar an die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Korrekturbescheid Abwassergebühren 2023 Schwetzingen
Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird ein Korrekturabwasserbescheid der Stadt Schwetzingen erstellt. Die Umsetzung des Korrekturbescheid erfolgt durch die Stadtwerke Schwetzingen. Im Folgenden finden Sie die FAQs zur Erstellung des Korrekturbescheids. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenzentrum der Stadtwerke Schwetzingen für Fragen zur Verfügung.