Rechnungserklärung – Stadtwerke Schwetzingen

Rechnungserklärung

Musterrechnung Gas – Seite 1
Musterrechnung Gas – Seite 2
Musterrechnung Gas – Seite 3

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1 KundennummerZur Markierung

Bitte geben Sie Ihre Kundennummer bei telefonischen sowie schriftlichen Anfragen mit an.

2 EnergiepreisbremseZur Markierung

Dies ist ihr individueller Entlastungsbetrag aus der Preisebremse, für den abzurechnenden Zeitraum.

Ihr individueller Entlastungsbetrag hängt von den aktuellen Preisen Ihres Tarifs und Ihrer persönlichen Verbrauchsprognose ab. Für 80 % dieser Menge greift die Wärmepreisbremse (Entlastungskontingent). Für dieses Entlastungskontingent wird Ihr Wärmepreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh brutto begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh und Ihrem aktuellen Vertragspreis, multipliziert mit Ihrem Entlastungskontingent.

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3 Berechnung zur SoforthilfeZur Markierung

Die Dezember-Soforthilfe entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022. Das heißt: Im Dezember entfällt die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch gezahlte Beträge müssen Versorger in der nächsten Rechnung berücksichtigen.

Der in der Abrechnung ausgewiesene vorläufige Entlastungsbetrag entspricht der monatlichen Abschlagszahlung zu diesem Zeitpunkt gemäß Abschlagsplan. Aufgrund des IST-Verbrauchs im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung wird der tatsächliche Abschlagsbetrag für den Monat Dezember ermittelt, der höher oder auch niedriger ausfallen kann. Beide Werte werden unter der Position "Berechnung zur Soforthilfe" in der Abrechnung aufgeführt.

4 AbschlagsplanZur Markierung

Ihr neuer Abschlagsplan mit Berücksichtigung der Energiepreisbremse.

5 EntlastungsbetragZur Markierung

Ihr individueller Entlastungsbetrag hängt von den aktuellen Preisen Ihres Tarifs und Ihrer persönlichen Verbrauchsprognose ab. Für 80 % dieser Menge greift die Wärmepreisbremse (Entlastungskontingent). Für dieses Entlastungskontingent wird Ihr Wärmepreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh brutto begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh und Ihrem aktuellen Vertragspreis, multipliziert mit Ihrem Entlastungskontingent.

Zur Ermittlung der monatlichen Entlastung wird der Betrag durch 12 geteilt.

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6 JahresprognosemengeZur Markierung

Die Jahresverbrauchsprognose der Energieversorgungsunternehmen vom September 2022, auf der die Berechnung der Entlastung basiert, kann unterschiedliche Zeiträume umfassen. In der Regel umfasst es den Vorjahresverbrauch. Wenn dieser Verbrauch durch Sondereffekte, beispielsweise Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen, Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen, ungewöhnliche Witterung etc., im Vergleich zu anderen Jahren niedrig war, kann dies den prognostizierten Verbrauch reduzieren. Allerdings nehmen Energielieferanten in ihrer Prognose in der Regel eine – zumindest teilweise – Korrektur von Sondereffekten vor, um zu gewährleisten, dass die Abschlagszahlungen ihrer Kunden bedarfsgerecht sind und ihre Beschaffung die tatsächliche Nachfrage deckt.

7 Prognosemenge AbrechnungszeitraumZur Markierung

Dieser Wert resultiert aus der Jahresprognosemenge und wird zur Ermittlung des Entlastungsbetrages im Abrechnungszeitraum errechnet. Dabei wird die Jahresprognosemenge durch 12 dividiert (= monatliche Prognosemenge) und mit der Anzahl der Monate im Abrechnungszeitraum multipliziert (Bsp.: Abrechnung erfolgt im Mai, dann wird die monatliche Prognosemenge mit 4 multipliziert, für die Monate Januar bis April, in der die Preisbremse gültig ist).

8 EntlastungskontingentZur Markierung

Das Entlastungskontingent ist gesetzlich festgeschrieben und liegt bei 80% der Prognosemenge im Abrechnungszeitraum für Haushalte

9 DifferenzpreisZur Markierung

Vertragl. vereinbarter Arbeitspreis abzüglich des gesetzl. festgelegten Referenzpreises.

Auf Basis des Differenzpreises wird ihr individueller Entlastungsbetrag errechnet.

10 EntlastungsbetragZur Markierung

Ihr Entlastungsbetrag errechnet sich auf Basis des Entlastungskontingent x dem Differenzpreis.