Preise Ersatzversorgung Haushaltskunden – Stadtwerke Schwetzingen

Preise Ersatzversorgung Haushaltskunden

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13.07.2005 in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist es, eine möglichst sichere undeffiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten. Daneben ist das Ziel auch, einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sicherzustellen. Das EnWG regelt nach § 38 EnWG die Ersatzversorgung.

Als Grund- und Ersatzversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG beliefern wir zusätzlich Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unserer unten aufgeführten Preistabelle.

Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Erdgas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen. Andernfalls kommt zwischen Ihnen und der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG ein Erdgasliefervertrag (Ersatzfolgeversorgung) durch schlüssiges Verhalten zustande.

Für Fragen rund um das Thema Energieversorung und zu unseren Produkten stehen Ihnen unsere Kundendienstmitarbeiter gerne zur Verfügung. Für ein individuelles Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei uns im Haus.

FuX
Gültig ab 01.05.2024 bis 30.04.2024
Preis Brutto2) Netto1) Netto ohne
Erdgassteuer1)
Brutto2) Netto1) Netto ohne
Erdgassteuer1)
Arbeitspreis (Cent/kWh) 16,42 13,80 13,25 25,94 21,80 21,25
Grundpreis (Euro/Monat) 9,88 8,30 9,88 8,30

Gemäß § 2 der Verordnung über Konzessionsabgaben bemisst sich die Höhe der Konzessionsabgabe bei sonstigen Tariflieferungen wie folgt:
bis 25.000 Einwohner 0,22 Cent
bis 100.000 Einwohner 0,27 Cent
bis 500.000 Einwohner 0,33 Cent

1) Mit Inkrafttreten des neuen Energiesteuergesetzes zum 01.08.2006 sind die Gaslieferanten für die Abführung der Erdgassteuer verantwortlich. Seit diesem Stichtag weisen die Stadtwerke Schwetzingen daher die Erdgassteuer gesondert auf Ihrer Rechnung aus. In der Detailansicht Ihrer Rechnung werden die Energiepreise netto ohne Erdgassteueraufgeführt sein. Alle Angaben ohne Gewähr.

2) Preisangaben mit Umsatzsteuer gerundet, derzeit 19 %, weitere Infos

Die Erdgaslieferung erfolgt in Form eines gesetzlichen Schuldverhältnisses nach §38 EnWG und §3 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) durch den Grundversorger und bedarf keines gesonderten schriftlichen Vertragsabschlusses. Der Kunde wird über den Beginn der Ersatzversorgung schriftlich informiert.

Die Ersatzversorgung endet gemäß §38 Abs. 2 Satz 1 EnWG mit dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde aufgrund eines anderen Liefervertrages beliefert wird, jedoch spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Die Verbrauchsdaten werden mit dem Nettopreis multipliziert und danach die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen.