Netzanschluss – Stadtwerke Schwetzingen

Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen

Zum 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die  Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 in Kraft getreten.

Für Kunden, deren Gaslieferungsverträge ab dem 13. Juli 2005 in der Grundversorgung (LuX Gas) abgeschlossen worden sind, sind die Regelungen der GasGVV unmittelbar mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.

Für Kunden, deren Gaslieferungsverträge bis einschließlich 12. Juli 2005 in der Grundversorgung (LuX Gas) abgeschlossen wurden und nach wie vor ungekündigt fortbestehen, gelten die Regelungen der GasGVV mit Wirkung auf diese Veröffentlichung folgenden Tag an.
Ebenfalls zum 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 1. November 2006 in Kraft getreten.

Die Regelungen der NDAV gelten für alle Netzanschlussverhältnisse, die ab dem 13. Juli 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse für  die Gasversorgung in Niederdruck.

Für alle Netzanschlussverhältnisse, die bis einschließlich 12. Juli 2005 auf Grundlage der AVBGasV abgeschlossen wurden und nach wie vor ungekündigt fortbestehen, gelten die Regelungen der NDAV mit Wirkung vom auf diese Veröffentlichung folgenden Tag an.
Schwetzingen, im Dezember 2006


Anschluss anderer Netze

Die technischen Anforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG richten sich im Wesentlichen nach dem DVGW Arbeitsblatt G 2000.

DVGW_G_2000_12_2011


Technische Mindestanforderungen

Es findet das Technische Regelwerk des DVGW Anwendung. Darüberhinaus gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB-Gas) und die Ergänzenden Bestimmungen zur NDAV Gas.

Ergänzende Bedingungen Gas 01.01.2021

Technische Anschlussbedingungen Gas 01.01.2021

NDAV


Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag

ND Netzanschlussvertrag

Anlage 5 SWS Kundeninformationsschreiben_zur_DS-GVO_Netz 08_2020

Anlage 6 zum Netzanschlussvertrag nach NDAV Widerrufsbelehrung 08_2020