Messstellen
Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers im Netz der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co.KG erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages Gas mit uns.
Die BNetzA hat einen Muster-Wortlaut für den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas als vertragliche Regelung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG zwischen Netzbetreiber und wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) festgelegt.
Ein Vertragsabschluss mit der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co.KG ist in Textform möglich.
Verträge: