GeLi Gas
Abweichender Datenaustausch:
Der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziff. 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 20.08.2007 (BK7-06-067) weicht für die Stadtwerke Schwetzingen als Netzbetreiber im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb nicht ab.
Kommunikation:
SLP/RLM:
Anlage 5 Standardlastprofilverfahren
EDI / Technischer Anhang:
Anlage 3 Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)